Musik

Dem Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird ein hoher Bildungsanspruch beigemessen. Er soll „zur allgemeinen und kulturellen Bildung sowie zur Persönlichkeitsentfaltung“ beitragen, „einen Beitrag zu persönlichem Ausgleich und emotionaler Balance“ leisten und „motorische und sprachliche Entwicklung, Konzentrationsfähigkeit, Disziplin und Ausdauer, soziales Lernen und Kreativität“ stärken (LehrplanPLUS Bayern). Das erfordert sowohl fachlich als auch pädagogisch kompetente Lehrkräfte.

Die musikalischen Fachkenntnisse der Studierenden, die sie mit einem erfolgreichen Abschluss an einer Berufsfachschule für Musik oder einem Konservatorium bzw. mit der C-Prüfung als Kirchenmusiker mitbringen, werden in der Fachdidaktik und der ergänzenden Fachpraxis Musik um fachdidaktische und pädagogische Aspekte ergänzt.


Musikalische Inhalte werden handlungsorientiert in unterschiedlichen Anwendungssituationen – musikalisch, tänzerisch und szenisch – gestaltet und es werden deren kulturelle, interkulturelle, historische, aktuelle und gesellschaftliche Zusammenhänge reflektiert. In Verbindung mit der Schulpraxis wird ein auf den Musikunterricht in Klassenstärke zielendes Handlungswissen und Methodenrepertoire aufgebaut, das dazu befähigt, Klassenmusizieren mit Schülern verschiedenen Alters erfolgreich und bildungswirksam zu praktizieren.